Ein Bildungsscheck ist ein Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungsausgaben für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen.
Bei Inanspruchnahme eines Bildungsschecks übernimmt das Land NRW die Hälfte der Weiterbildungskosten. Insgesamt kann ein Bildungsscheckempfänger je einen Bildungsscheck im individuellen und einen Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten (max. zwei Bildungsschecks pro Person und Jahr). Je Unternehmen werden die Bildungschecks von 20 auf 10 Schecks pro Jahr reduziert. Der Förderhöchstbetrag für jeden Bildungsscheck ist auf maximal 500 Euro Brutto begrenzt.
Wie bekommt man einen Bildungsscheck und was muss man dafür tun?
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Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.
Unter welchen Voraussetzungen Sie den Prämiengutschein bekommen erfahren Sie hier oder bei einer der bundesweiten Beratungsstellen.
Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Gefördert wird die arbeitsorientierte Beratung (= Potentialberatung) kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Mehr über die Inhalte der Potentialberatung sowie die Voraussetzungen für den Erhalt erfahren Sie hier.
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