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Kurzarbeit als Chance für Ihre Mitarbeiter(innen)

Die Bundesagentur für Arbeit fördert zusätzlich zum Kurzarbeits- oder Saisonkurzarbeitsgeld Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter(innen).
Die Zeit der Kurzarbeit ist also für Ihr Unternehmen die ideale Gelegenheit zur Fortbildung und Personalentwicklung.

Wer wird gefördert?
Allgemein werden von der Bundesagentur für Arbeit gefördert

  • BezieherInnen von Kurzarbeits- oder Saisonkurzarbeitsgeld
  • Gering qualifizierte Arbeitnehmer
    (Personen ohne Schulabschluss oder die über 4 Jahre in an- oder ungelernter Beschäftigung tätig waren)
  • Gering qualifizierte Beschäftigte, die nicht ihn Kurzarbeit beschäftigt werden (Projekt WeGebAU)


Wie umfangreich wird gefördert?
Wie umfangreich die Förderung Ihres Mitarbeiters ausfällt, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit. In der Regel bis zu maximal 80% der Weiterbildungskosten, im Einzelfall sogar 100% betragen.

Ansprechpartner?
Ihr Ansprechpartner ist der Arbeitgeberservice (AGS) der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Zu erreichen bundesweit unter 
01801 66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min).

 
 
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